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Angst vor dem EuGH: Bank 11 gibt sich am Landgericht Ravensburg geschlagen

Verbraucheranwälte sind sich einig: Die Bank 11 belehrt ihre Kunden bei Abschluss von Autofinanzierungen in den meisten Fällen und seit Jahren nicht ordnungsgemäß über deren Rechte. Die Folge: Die Verbraucher können ihre Autokreditverträge auch nach vielen Jahren noch widerrufen und ihr Fahrzeug an die Bank zurückgeben.

Bislang hatte die Bank 11 gegenüber ihren Kunden und vor Gericht stets behauptet, ihre Verträge seien rechtsfehlerfrei.

Daran haben die Richter am Landgericht Ravensburg allerdings erhebliche Zweifel. Daher legten sie den Fall dem EuGH zur Entscheidung vor (Landgericht Ravensburg, EuGH-Vorlagebeschluss vom 07.07.2020, Az. 2 O 84/20, EuGH, Az. C-336/20). Das höchste europäische Gericht sollte klären, ob die Vertragsklauseln der Bank 11, die auch viele andere Autobanken nutzen, tatsächlich mit dem strengen und vor allem verbraucherfreundlichen EU-Recht vereinbar sind. Ist das nicht der Fall, kann der Ravensburger Kläger seinen im September 2016 bei der Bank 11 abgeschlossenen Autokreditvertrag wirksam widerrufen und seinen finanzierten Citroën an die Bank zurückgeben.

„Verbraucherschützer begrüßen die Entscheidung des Landgerichts Ravensburg, die Rechtsfragen durch ein höchstrichterliches Urteil des EuGH in Luxemburg klären zu lassen. Bereits im März 2020 hat der EuGH zugunsten der Verbraucher entschieden, dass in Deutschland millionenfach verwendete Klauseln in Kreditverträgen europarechtswidrig sind (EuGH, Urteil vom 26.03.2020, Az. C-66/19). Es ist kaum vorstellbar, dass der EuGH in dem Verfahren gegen die Bank 11 anders entscheiden wird.“

Rechtsanwalt Dirk Sinnig, Dr. Lehnen & Sinnig Rechtsanwälte PartG mbB 

Zunächst hatte sich die Bank 11 in Ravensburg noch gegen die Wirksamkeit des Widerrufs verteidigt und behauptet, ihre Verträge seinen ordnungsgemäß. Das änderte sich schlagartig, als das Landgericht den Fall beim EuGH vorlegte: Die Bank 11 gab sich geschlagen und erkannte die Ansprüche des klagenden Verbrauchers bedingungslos an.

Für Verbraucherschützer ist diese Reaktion nicht überraschend: Die Banken in Deutschland wissen, dass ihre Verträge gegen deutsches und vor allem europäisches Recht verstoßen, auch wenn der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) in den letzten Jahren oft anders geurteilt hat. Gelangt ein solcher Fall am BGH vorbei zum EuGH, ziehen die Banken die Notbremse. Sie erkennen die Ansprüche der klagenden Verbraucher an. Auf diese Weise versuchen die Banken systematisch, eine verbraucherfreundliche Entscheidung des EuGH zu verhindern.

„Die Reaktion der Bank 11 auf die Vorlage an den EuGH zeigt, dass die Nerven bei den Autobanken blank liegen. Man hat sprichwörtlich ‚die Hosen voll‘, weil man ein Machtwort des EuGH fürchtet, an dem auch der BGH nicht mehr vorbei kommt. Das wäre für die Banken fatal: Denn fast alle deutsche Autobanken belehren ihre Kunden nicht ordnungsgemäß.“

Rechtsanwalt Dirk Sinnig 

Die Reaktion der Bank 11 ist kein Einzelfall

In einem vergleichbaren Verfahren der Kanzlei Dr. Lehnen & Sinnig hat die Santander Consumer Bank die Wirksamkeit eines Autokreditwiderrufs kurz vor der mündlichen Verhandlung anerkannt. Das daraufhin ergangene Anerkenntnisurteil vom 05.02.2021, Az. 2 O 361/20 führt dazu, dass der Bankkunde sein Auto an die Bank zurückgeben kann und die gezahlten Raten, ohne Abzug für den Wertverlust des Fahrzeugs, zurückerhält. Mehr Informationen dazu hier.

Verbraucher, die ihr Auto bei der Bank 11 oder der Santander Consumer Bank finanziert haben, sollten ihren Vertrag jetzt schnellstmöglich überprüfen lassen. Weil die fehlerhaften Passagen in nahezu allen Kreditverträgen enthalten sind, bestehen aber auch gegen alle anderen Autobanken gute Erfolgsaussichten.

Sie können uns gerne Ihre Finanzierungsunterlagen zur Prüfung zulassen kommen. Die anwaltliche Ersteinschätzung ist kostenlos und unverbindlich.