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Oberlandesgericht Celle stärkt Verbrauchern den Rücken gegen Autobanken

Autokreditverträge der Volkswagen Bank fehlerhaft

Bereits das Landgericht Berlin entschied in einem von der Kanzlei Dr. Lehnen & Sinnig geführten Musterprozess mit Urteil vom 05.12.2017, Az. 4 O 150/16 (mehr Informationen dazu hier): Die Autokreditverträge der Volkswagen Bank sind rechtsfehlerhaft. Dies bestätigt nun auch ein Urteil des OLG Celle vom 13.01.2021, Az. 3 U 47/20 (Abdruck unten).

Banken sind gesetzlich verpflichtet, ihre Privatkunden bei der Vergabe von Krediten ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht zu belehren. Unterbleibt diese Belehrung oder erfolgt sie unvollständig, kann der Finanzierungsvertrag grundsätzlich zeitlich unbefristet widerrufen werden.

In dem Verfahren vor dem OLG Celle finanzierte der Kläger seinen privat genutzten VW Passat mit einem im März 2016 abgeschlossenen Darlehensvertrag. Im Juni 2019 erklärte er dann den Widerruf seiner Kfz-Finanzierung: zu Recht, urteilte jetzt das OLG Celle. Die beklagte Volkswagen Bank habe ihren Kunden nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt.

In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs vom 26.03.2020 (Az. C-66/19) genüge die Formulierung

„Die Frist beginnt […] nachdem der Darlehensnehmer alle Pflichtangaben nach § 492 Absatz 2 BGB (z.B. Angabe zur Art des Darlehens, Angabe zum Nettodarlehensbetrag, Angabe zur Vertragslaufzeit) erhalten hat“

nicht den gesetzlichen Anforderungen, so die Richter.

„Das Urteil aus Celle stärkt den Verbraucherschutz ungemein, weil sich die fehlerhafte Formulierung über den Fristbeginn (§ 492 Abs. 2 BGB) in Millionen von Kreditverträgen aller Autobanken und Leasinggesellschaften wiederfindet!“

Rechtsanwalt Dr. Christof Lehnen, der das Verfahren in Celle geführt hat.

Dabei stellen die Richter am OLG Celle auch klar: Die Ausübung des Widerrufsrechts ist – auch Jahre nach Vertragsschluss – nicht rechtsmissbräuchlich, selbst dann nicht, wenn der Verbraucher beabsichtigt, das Auto ohne Ausgleich für gezogene Nutzungen oder Wertverluste an die Bank zurückzugeben. Diese Fragen hatte der Bundesgerichtshof in seinen Urteilen vom 27.10.2020, Az. XI ZR 498/19 und XI ZR 525/19 noch offengelassen. Zwar kommt der BGH in diesen Urteilen zu dem Ergebnis, dass der Verbraucher nicht für die Nutzung des Fahrzeugs, wohl aber für Wertverluste zu haften habe. Allerdings ist unter Juristen umstritten, wie dieser Wertverlust zu berechnen ist.

„Bei der Frage, ob der Verbraucher Wertersatz schuldet und wenn ja, in welcher Höhe, ist das letzte Wort noch nicht gesprochen. Darüber wird der Europäische Gerichtshof in Luxemburg zu entscheiden haben.“

Rechtsanwalt Dr. Christof Lehnen

Wie groß die Angst der Banken vor einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs tatsächlich ist, zeigen die aktuellen Verfahren gegen die Santander Consumer Bank und die Bank 11 vor dem Landgericht Ravensburg. In beiden Verfahren haben die Banken die mit der Klage geltend gemachten Ansprüche vollumfänglich anerkannt (mehr Informationen dazu hier).

Verbraucher, die ihr Auto mit einem Darlehen finanziert haben, sollten ihren Vertrag jetzt schnellstmöglich überprüfen lassen. Weil die fehlerhaften Passagen in nahezu allen Kreditverträgen enthalten sind, bestehen nicht nur gegen die Volkswagen Bank, sondern auch gegen alle anderen Autobanken gute Erfolgsaussichten.

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