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Santander Consumer Bank gibt sich vor dem Landgericht Heilbronn geschlagen

Es  ist ein Sieg zu Gunsten des Verbraucherschutzes! Und: Es ist kein Einzelfall!

Verbraucherschützer wissen seit Jahren: Die Santander Consumer Bank belehrt ihre Kunden bei Abschluss von Autofinanzierungen nicht ordnungsgemäß über deren Rechte. Die Folge: Die Verbraucher können ihre Autokreditverträge auch nach vielen Jahren noch widerrufen und ihr Fahrzeug an die Bank zurückgeben. Bislang hatte die Santander Consumer Bank immer behauptet, ihre Verträge seien nicht fehlerhaft. Diesen Widerstand hat die Santander Bank jetzt in einer Reihe von Gerichtsverfahren aufgegeben!

In einem aktuellen Verfahren vor dem Landgericht Heilbronn schloss der Kläger im Februar 2016 zur Finanzierung eines Hyundai einen Autokreditvertrag mit der Santander Consumer Bank. Nachdem er im September 2019 den Widerruf des Vertrages erklärte, reichte er vor dem Landgericht Heilbronn Klage ein. Die Santander Bank verteidigte sich zunächst mit der Behauptung, den Kläger bei Abschluss des Darlehensvertrages ordnungsgemäß über das Verbraucherwiderrufsrecht belehrt zu haben.

Diesen Widerstand gab die Santander Consumer Bank jetzt auf: Kurz vor der Verkündung der gerichtlichen Entscheidung sah die Bank wohl keinen anderen Ausweg, als die mit der Klage geltend gemachten Ansprüche vollumfänglich anzuerkennen.

„Das vollständige und bedingungslose Anerkenntnis der Santander Consumer Bank stützt die von uns vertretene Auffassung, dass die Belehrung über das Widerrufsrecht in den allermeisten Verträgen fehlerhaft erfolgt ist. Auffällig ist dabei, dass Santander auch in anderen Verfahren aufgegeben hat. Nach unserer Ansicht sind grundsätzlich alle Autokreditverträge der Santander Consumer Bank widerrufbar, weil sich die gerügten Belehrungsfehler spätestens seit 2014 in allen Vordrucken der Bank befinden. Viele dieser Fehler finden sich auch in zahlreichen Verträgen anderer Autobanken. Auch hier kann sich ein Widerruf lohnen.“

Rechtsanwalt Dirk Sinnig, Dr. Lehnen & Sinnig Rechtsanwälte PartGmbB 

Ausweislich des rechtskräftigen Anerkenntnis-Urteils des Landgerichts Heilbronn vom 18.12.2020, Az. 6 O 17/20 (Abdruck unten) bestätigte die Santander Consumer Bank,

  • dass der Kläger sein Darlehen nicht zurückzahlen muss,
  • dass der Kläger alle an die Bank gezahlten Raten vollständig von dieser erstattet bekommt,
  • dass der Kläger das finanzierte Fahrzeug an die Bank zurückgeben kann
  • und dass die Bank die gesamten Kosten des Rechtsstreits tragen muss.

Das Urteil aus Heilbronn ist hier kein Einzelfall. Die Santander Consumer Bank hat ganz aktuell in einem von der Kanzlei Dr. Lehnen & Sinnig geführten Verfahren ein Anerkenntnis-Urteil des Landgerichts Ravensburg vom 05.02.2021, Az. 2 O 361/20, gegen sich ergehen lassen (mehr Informationen dazu hier.)

„Das Besondere an dem Verfahren vor dem Landgericht Ravensburg ist, dass die Santander Bank hier neben der Anerkennung des Widerrufs und der Verpflichtung zur Rückzahlung aller geleisteten Finanzierungsraten auch bestätigt hat, dass unser Mandant für die Nutzung des finanzierten Kfz keinen Wertersatz schuldet. Ein Sieg auf ganzer Linie – ein besseres Ergebnis für unseren Mandanten ist nicht denkbar!“

Rechtsanwalt Dirk Sinnig

Verbraucher, die ihr Auto mit einem Darlehen der Santander Consumer Bank oder einer anderen Autobank finanziert haben, sollten ihren Vertrag jetzt schnellstmöglich überprüfen lassen. Da die Verträge der Autobanken größtenteils den gleichen Inhalt haben, ist davon auszugehen, dass viele Verträge an den gleichen rechtlichen Fehlern leiden. Sie können uns gerne Ihre Finanzierungsunterlagen zur Prüfung zulassen kommen. Die anwaltliche Ersteinschätzung ist kostenlos und unverbindlich.