Liveticker zur Musterfeststellungsklage gegen VW in Braunschweig
Fazit:
Es war ein gemischter Auftakt für Verbraucher, eine klare Tendenz des Gerichts ist noch nicht erkennbar. Das Gericht will prüfen ob der Schaden für die VW-Fahrer durch die installierte Abgas-Software entstanden ist oder durch die drohenden Diesel-Fahrverbote. Es müsse geklärt werden, ob durch die drohende Stilllegung des Autos eine „Vermögensgefährdung“, sprich ein Werteverlust bestehe.
Einen vom Vorsitzenden Richter Michael Neef ins Gespräch gebrachten Vergleich hält Volkswagen für nicht umsetzbar. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) hält einen Vergleich für eine schnelle Lösung und einen wünschenswerten Ausgang des Verfahrens.
Am 18.11.2019 ist der zweite Verhandlungstag anberaumt. Es bleibt abzuwarten, wie das Gericht die Rechtmäßigkeit von Schadensersatzansprüchen im VW-Abgasskandal einschätzen wird.
14:13 Uhr: Dämpfer für Kläger
Der Richter gibt eine erste rechtliche Einschätzung ab und diese klingt nicht gut für die Klägerseite. Das OLG Braunschweig sieht keine vertraglichen Ansprüche der Kläger gegen Volkswagen, da VW gar kein Vertragspartner der Klägerin sei. Die geprellten VW-Kunden hätten ihre Autos ja nicht direkt bei Volkswagen, sondern in den meisten Fällen bei einem Händler gekauft. Deshalb würden sich auch keine Ansprüche gegen die VW AG ergeben.
12:43 Uhr: Fahrzeug muss in Deutschland gekauft sein
Senat weist auch darauf hin, dass die Musterfeststellungsklage solchen Käufern möglicherweise auch bei Erfolg der Klage nichts nützt, wenn das Fahrzeug nicht in Deutschland von einem Käufer mit Wohnsitz in Deutschland gekauft wurde.
12:26 Uhr: Vielzahl von Klageanträgen unzulässig?
Das OLG Braunschweig äußert sich kritisch zur Zulässigkeit einer Vielzahl von Klageanträgen. Sind Teile der Musterfeststellungsklage etwa unzulässig?
11:40 Uhr: Sitzungspause
Die Richter unterbrechen die Verhandlung für eine 15-minütige Pause.
11:38 Uhr: Besser abmelden und selber klagen
Wer zum Zeitpunkt des Autokaufs eine wirksame Verkehrsrechtsschutzversicherung hatte, sollte sich heute noch noch bis Mitternacht von der „Sammelklage“ abmelden und selbst einen spezialisierten Anwalt mit der Wahrnehmung der eigenen Rechte beauftragen. Für ein Einzelverfahren sprechen unter anderem die geringere Verfahrensdauer und die besseren Erfolgsaussichten.
Eine direkte Abmeldung aus dem Musterverfahren ist unter diesem Link möglich:
Abmeldung aus dem Musterverfahren
11:32 Uhr: Revision an BGH wahrscheinlich
Nach dem Verfahren vor dem OLG Braunschweig, wird das Verfahren aller Voraussicht nach in die nächst höhere Instanz gehen. VW-Kunden könnten Jahre auf Entscheidungen warten. In der Zwischenzeit verliert ihr Auto weiter an Wert.
11:21 Uhr: Volkswagen nicht vergleichsbereit
Volkswagen ist nicht bereit, sich in der Musterfeststellungsklage zu vergleichen. Der Prozess könnte zum Mammutprozess werden. Ende nicht abzusehen.
11:02 Uhr: VW bestreitet, dass Vorstandsmitglieder Bescheid wussten
Schwer zu glauben, aber die Anwälte von Volkswagen bestreiten, dass Vorstandsmitglieder etwas von dem Abgasskandal wussten.
10:22 Uhr: Nur Dieselmotoren des Typs EA 189
Bei dem Verfahren geht es nur um die Marken VW, Audi, Seat und Skoda mit Dieselmotoren des Typs EA 189, die nach dem 1. November 2008 gekauft wurden und vom Rückruf betroffen waren. Der eventuelle Abgasskandal 2.0 mit den Dieselmotoren des Typs EA 288 spielt hier keine Rolle.
10:00 Uhr: Alle betreten Neuland
Der vorsitzende Richter des 4. Zivilsenats Michael Neef eröffnet die Verhandlung. Für alle ist die Musterfeststellungsklage Neuland.
08:56 Uhr: „Kaugummi-Verfahren“ zeichnet sich ab
Zum einen wird das Musterverfahren am eher „VW-freundlich“ einzustufenden Oberlandesgericht Braunschweig geführt. Zum anderen gehen Experten derzeit davon aus, dass mit einer rechtskräftigen Entscheidung im Musterprozess gegen VW nicht vor dem Jahr 2023 zu rechnen ist. Der Bundesverband der Verbraucherzentrale (VZBV) geht sogar noch weiter und hält auch einen Gang an den Europäischen Gerichtshof für nicht ausgeschlossen. In diesem Fall könnte das Verfahren noch um einiges länger dauern.
08:07 Uhr: Großer Andrang
Circa 300 Zuschauer und knapp 80 Journalisten möchten den Auftakt verfolgen. Das Oberlandesgericht hat die Verhandlung deshalb in die Stadthalle Braunschweig verlegt. Verhandelt wird voraussichtlich den ganzen Tag.
06:00 Uhr: Wir starten den Ticker
Herzlich willkommen zum Liveticker aus Braunschweig. Heute ist es soweit: Die Musterfeststellungsklage gegen Volkswagen wird vor dem Oberlandesgericht in Braunschweig eröffnet. Mehr als 430.000 geschädigte Volkswagen Kunden haben sich der Klage angeschlossen und haben große Erwartungen. Leider ist diese Klage nicht das erhoffte Nonplusultra für viele Betroffene, um deren Rechte im Abgasskandal durchzusetzen. Wer zum Zeitpunkt des Autokaufs eine wirksame Verkehrsrechtsschutzversicherung hatte, sollte sich noch bis Mitternacht von der „Sammelklage“ abmelden und selbst einen spezialisierten Anwalt mit der Wahrnehmung der eigenen Rechte beauftragen. Wer sich nicht bis 30.09.2019 abmeldet, ist an das Verfahren und seinen Ausgang gebunden. Für ein Einzelverfahren sprechen unter anderem die geringere Verfahrensdauer und die besseren Erfolgsaussichten.
Eine direkte Abmeldung aus dem Musterverfahren ist unter diesem Link möglich:
Abmeldung aus dem Musterverfahren
Weitere Informationen zur Musterfeststellungsklage
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- Fünf Gründe, warum ein Austritt aus der Musterfeststellungsklage gegen VW sinnvoll ist
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Dr. Lehnen & Sinnig – Eine der bundesweit führenden Kanzleien im Abgasskandal
Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Lehnen & Sinnig ist eine der führenden Kanzleien auf dem Gebiet des Abgasskandals und des Autokredit- / Leasingwiderrufs. Dabei vertritt sie die Interessen ihrer Mandanten bundesweit. Für Schlagzeilen sorgte die Kanzlei, auch mit dem ersten obergerichtlichen Urteil gegen die Volkswagen AG vor dem Oberlandesgericht Köln.
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