Fahrverbote in Essen. Autobahn A40 betroffen.
Für Dieselfahrer in NRW kommt es nun knüppeldick! Nachdem erst vor wenigen Tagen Fahrverbote in Köln und Bonn verhängt wurden, sollen Dieselfahrverbote erstmals auch auf einer viel befahrenen Autobahn kommen. Das betrifft dann nicht nur zahlreiche Pendler um Essen, sondern den gesamten Fernverkehr auf einer der meistbefahrenen Straßen Deutschlands. Der Autokreditwiderruf bietet vielen Verbrauchern eine Möglichkeit ihren wertlosen Diesel nun noch schnell loszuwerden.
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat heute eine Fahrverbotszone für Essen angeordnet. In die Zone fällt nun erstmals auch eine Autobahn. Das Gericht hat in seiner Entscheidung auch ausdrücklich die A40 im Stadtgebiet miteinbezogen. Erstmals sind nun also nicht nur Anwohner und Pendler vor Ort betroffen, sondern auch tausende Autofahrer aus ganz Deutschland, die täglich durchs Ruhrgebiet fahren. In Essen sollen die Fahrverbotszonen in 18 von 50 Stadtteilen gelten.
Nachdem in Hamburg bereits Fahrverbote gelten, sind für 2019 Fahrverbote in folgenden Städten geplant: Köln, Bonn, Frankfurt am Main, Berlin, Mainz, Stuttgart, München und Aachen.
Diesel-Autos verlieren damit weiter dramatisch an Wert und sind auf dem Gebrauchtwagenmarkt kaum noch zu guten Preisen verkäuflich. Wer sein Auto, selbst vor Jahren, bei einer Bank finanziert hat, könnte vom „Dieseljoker“ profitieren. Wird ein Autokredit erfolgreich widerrufen, kann man sein Auto einfach zurückgeben, erhält alle Raten und eine ggf. geleistete Anzahlung zurück.
Wie kann man einen Autokredit widerrufen?
Erst kürzlich konnte die Kanzlei Dr. Lehnen und Sinnig vor dem Landgericht Ravensburg Rechtsgeschichte für Millionen von Autofahrern schreiben. Nachdem bereits mehrere Gerichte entschieden hatten, dass zahlreiche Autokreditverträge widerrufen werden können, entschied das Landgericht Ravensburg als erstes deutsches Gericht: ein Verbraucher erhält alle gezahlten Raten zurück und muss der VW-Bank weder Wertersatz noch Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer zahlen. Im konkreten Fall fuhr der Kläger damit 70.000 Kilometer kostenlos Auto.
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